Praktischer Leitfaden · Update 2026

Die E-Rechnung

Seit 2025 müssen inländische Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen können; das Ausstellen wird bis 2028 stufenweise Pflicht. Was das strukturierte Format bedeutet und welche Fristen gelten.

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Worum es geht

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist nicht einfach eine PDF-Datei, sondern eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931. Sie lässt sich maschinell auslesen und verarbeiten. Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz, das § 14 UStG entsprechend geändert hat.

In Deutschland verbreitet sind zwei Ausprägungen: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (ein hybrides Format, das die XML-Daten in eine PDF/A-3 einbettet). Eine reine PDF- oder Papierrechnung gilt künftig als „sonstige Rechnung“, nicht als E-Rechnung.

Der Zeitplan

Fristen und Stufen

Zeitplan der B2B-E-Rechnung in Deutschland
AbWas gilt
1.1.2025Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Papier/PDF sind übergangsweise noch zulässig.
1.1.2027Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen.
1.1.2028Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle übrigen inländischen B2B-Umsätze.

Wer betroffen ist

Geltungsbereich

Betroffen sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an private Endkunden (B2C) und bestimmte Kleinbeträge sind ausgenommen. Für den Empfang genügt technisch bereits ein E-Mail-Postfach; für die Verarbeitung empfiehlt sich Software, die EN-16931-Formate lesen und erzeugen kann.

Handlungsplan

Was jetzt zu tun ist

  • Stellen Sie sicher, dass Sie ab sofort E-Rechnungen empfangen und lesen können.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt – dann gilt die Ausstellungspflicht früher (2027).
  • Klären Sie mit Ihrer Buchhaltungssoftware die Formate XRechnung und ZUGFeRD.
  • Passen Sie Rechnungsvorlagen an die Pflichtangaben nach EN 16931 an.

Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnung

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF gilt als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes Format nach EN 16931 wie XRechnung oder das hybride ZUGFeRD.

Muss ich schon 2026 E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen ja, ausstellen noch nicht zwingend. Die Ausstellungspflicht beginnt 2027 für Umsätze über 800.000 € Vorjahresumsatz und 2028 für alle übrigen B2B-Umsätze.

Gilt das auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die Pflicht betrifft den inländischen B2B-Bereich. Rechnungen an private Endkunden sind ausgenommen.

Wo finde ich verbindliche Informationen?

Maßgeblich sind das Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de) und die jeweils aktuellen BMF-Schreiben. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung.