Alle Sätze Deutschland

Mehrwertsteuer in Deutschland

Regelsätze, ermäßigte Sätze und Befreiungen auf einen Blick – mit Umrechnungstabelle und geprüften Beispielen (Stand 2026).

  • aktuell 2026
  • mit Tabelle
  • geprüfte Beispiele

Gleich rechnen

Brutto 1.190,00 €

Die Methode

Wie Sie die MwSt herausrechnen

Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 UStG). Um die Steuer aus einem Bruttobetrag zu lösen, teilen Sie bei 19 % durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist der Steuerbetrag.

Netto = Brutto ÷ 1,19
MwSt = Brutto − Netto

Nach Satz

Was welchem Satz unterliegt

Kategorien und Beispiele
SatzBeispiele
19 %Elektronik, Kleidung, Möbel, Kraftstoff, Handwerks- und Beratungsleistungen, alle Getränke.
7 %Grundnahrungsmittel im Handel, Bücher und E-Books, Zeitungen, Nahverkehr, Hotelübernachtung, kulturelle Eintritte – und seit 1.1.2026 Speisen in der Gastronomie.
0 % / steuerfreiAusfuhr in Drittländer, innergemeinschaftliche Lieferungen, Vermietung von Wohnraum, Finanz- und Versicherungsleistungen, ärztliche Heilbehandlung.
Neu seit 1. Januar 2026

Speisen in Restaurants, Cafés und im Catering werden dauerhaft mit 7 % besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt durch das Steueränderungsgesetz 2025). Getränke bleiben bei 19 %. Eine Speisenrechnung über 107 € brutto enthält damit genau 7 € Mehrwertsteuer (107 ÷ 1,07 = 100 € netto).

Schnellreferenz

Umrechnungstabelle

Umrechnung bei 19 %
Brutto (€)Netto (€)Steuer (€)
11,9010,001,90
59,5050,009,50
119,00100,0019,00
595,00500,0095,00
1.190,001.000,00190,00
5.950,005.000,00950,00
11.900,0010.000,001.900,00

Probe

Ergebnis gegenprüfen

Zur Kontrolle addieren Sie Netto und Steuer – die Summe muss exakt dem Bruttobetrag entsprechen. Bei 1.190 € brutto ergibt der falsche Ansatz „minus 19 %“ 963,90 € statt der korrekten 1.000,00 € netto – ein Fehler von 36,10 €.

Häufige Fragen

Fragen zu den Sätzen

Gilt in der Gastronomie jetzt 7 % auf alles?

Nein. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt seit 2026 für Speisen, unabhängig davon, ob im Lokal, zum Mitnehmen oder geliefert. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %; Ausnahmen sind Leitungswasser und Milchmischgetränke mit hohem Milchanteil außer Haus.

Wo steht, welcher Satz für ein Produkt gilt?

Die ermäßigten Leistungen sind in § 12 Abs. 2 UStG und in Anlage 2 zum UStG abschließend aufgezählt. Alles, was dort nicht genannt ist, unterliegt dem Regelsatz von 19 %.

Ändert sich der Regelsatz 2026?

Nein. 19 % und 7 % bleiben unverändert. Neu ist allein die dauerhafte Zuordnung der Gastronomie-Speisen zum ermäßigten Satz.