Praktischer Leitfaden
Mehrwertsteuer anmelden
Wer ab welchem Umsatz Umsatzsteuer ausweisen muss, wie die Anmeldung über ELSTER läuft und welche Pflichten danach gelten – inklusive der reformierten Kleinunternehmergrenzen.
- Grenzen 2026
- Schritt für Schritt
- Pflichten danach
Kurz rechnen
Brutto 1.190,00 €Die Grenzen
Ab wann Steuerpflicht besteht
Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt an der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Seit 2025 gelten zwei Grenzen, die beide eingehalten sein müssen:
| Bezug | Grenze | Bedeutung |
|---|---|---|
| Vorjahr | 25.000 € | Gesamtumsatz des Vorjahres darf diese Grenze nicht überschritten haben. |
| Laufendes Jahr | 100.000 € | Solange der laufende Umsatz darunter bleibt, bleibt die Befreiung bestehen. |
| Überschreitung unterjährig | sofort | Wird die 100.000-€-Marke im Jahr gerissen, gilt ab genau dieser Rechnung die Regelbesteuerung. |
Neu seit 2025: Die Kleinunternehmerumsätze sind echt umsatzsteuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG) – es wird keine fiktive Steuer mehr „herausgerechnet“. Ein Vorsteuerabzug ist im Gegenzug nicht möglich.
Der Ablauf
So melden Sie sich an
Fragebogen ausfüllen
Bei Gründung den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
Steuernummer erhalten
Das Finanzamt vergibt die Steuernummer; für den EU-Handel beantragen Sie zusätzlich die USt-IdNr beim BZSt.
Voranmeldungen abgeben
Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVA) monatlich oder vierteljährlich über ELSTER, dazu die Jahreserklärung.
Pflichten danach
Nach der Anmeldung
- Rechnungen mit Ausweis: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Ihre Steuernummer bzw. USt-IdNr angeben.
- Kleinunternehmer-Hinweis: Nutzen Sie § 19, weisen Sie keine Steuer aus und vermerken die Befreiung – kein Prozentsatz, auch nicht „0 %“.
- Vorsteuer: Bei Regelbesteuerung dürfen Sie die in Eingangsrechnungen enthaltene Steuer als Vorsteuer abziehen.
- Aufbewahrung: Rechnungen zehn Jahre aufbewahren.
Update 2026
Reform 2025 – zwei Grenzen statt einer
Bis 2024 galt eine einstufige Grenze von 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr). Seit 2025 sind es 25.000 € und 100.000 €. Wichtig ist die neue Sofortwirkung: Anders als früher bleibt man beim Überschreiten der oberen Grenze nicht bis Jahresende Kleinunternehmer, sondern wird ab der auslösenden Rechnung steuerpflichtig.
Häufige Fragen
Fragen zur Anmeldung
Ab welchem Umsatz muss ich Mehrwertsteuer ausweisen?
Sobald Sie die Kleinunternehmergrenzen überschreiten: Vorjahr über 25.000 € oder laufendes Jahr über 100.000 €. Dann gilt die Regelbesteuerung mit Steuerausweis und Voranmeldungen.
Was passiert, wenn ich die 100.000 € mitten im Jahr überschreite?
Ab der Rechnung, die die Grenze reißt, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Frühere Rechnungen des Jahres bleiben unberührt, die neue und alle folgenden tragen Umsatzsteuer.
Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
Bei hohen Anfangsinvestitionen kann sich der freiwillige Verzicht lohnen, weil Sie dann Vorsteuer ziehen dürfen. Die Option bindet allerdings fünf Jahre. Eine Beratung ist ratsam.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr?
Die Steuernummer vergibt Ihr Finanzamt für inländische Zwecke. Die USt-IdNr (vom BZSt) brauchen Sie für Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Unternehmen in anderen EU-Staaten.