Praktischer Leitfaden
Umsatzsteuer anmelden
Wer ab welchem Umsatz Umsatzsteuer ausweisen muss, wie die Anmeldung über FinanzOnline läuft und welche Pflichten danach gelten – inklusive der Kleinunternehmergrenze von 55.000 €.
- Grenzen 2026
- Schritt für Schritt
- Pflichten danach
Kurz rechnen
Brutto 1.200,00 €Die Grenzen
Ab wann Steuerpflicht besteht
Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt an der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. Seit 2025 gilt eine höhere, brutto gerechnete Grenze:
| Bezug | Grenze | Bedeutung |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | 55.000 € brutto | Bis zu diesem Betrag sind die Umsätze umsatzsteuerfrei (seit 2025; zuvor 35.000 € netto). |
| Toleranz | + 10 % einmalig | Eine einmalige Überschreitung bis 60.500 € bleibt bis Jahresende folgenlos. |
| EU-weit | 100.000 € | Für die grenzüberschreitende Nutzung in anderen EU-Staaten gilt zusätzlich eine EU-Schwelle von 100.000 €. |
Es handelt sich um eine unechte Steuerbefreiung: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Der Ablauf
So melden Sie sich an
Unternehmen anmelden
Gründung dem Finanzamt melden (Verf24) und Zugang zu FinanzOnline einrichten.
Steuernummer / UID
Das Finanzamt vergibt die Steuernummer; für den EU-Handel beantragen Sie die UID-Nummer (Formular U15).
Voranmeldungen abgeben
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) über FinanzOnline, dazu die Jahreserklärung. Kleinunternehmer sind davon grundsätzlich befreit.
Pflichten danach
Nach der Anmeldung
- Rechnungen mit Ausweis: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Ihre UID angeben.
- Kleinunternehmer-Hinweis: Nutzen Sie § 6 Abs. 1 Z 27, weisen Sie keine Steuer aus und vermerken die Befreiung. Steht dennoch Steuer auf der Rechnung, schulden Sie sie allein aufgrund der Rechnung.
- Vorsteuer: Nur bei Regelbesteuerung abziehbar, nicht als Kleinunternehmer.
- Aufbewahrung: Belege sieben Jahre aufbewahren.
Update 2026
Reform 2025 – 55.000 € brutto
Bis Ende 2024 lag die Grenze bei 35.000 € netto und war nur inländischen Unternehmen zugänglich. Seit 2025 gelten 55.000 € brutto, und auch Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat können die österreichische Befreiung nutzen (EU-weite Schwelle 100.000 €). Die alte Toleranzregel von 15 % einmal in fünf Jahren ist entfallen.
Häufige Fragen
Fragen zur Anmeldung
Ab welchem Umsatz muss ich Umsatzsteuer verrechnen?
Sobald Ihr Jahresumsatz 55.000 € brutto überschreitet. Eine einmalige Überschreitung um bis zu 10 % (bis 60.500 €) bleibt bis Jahresende folgenlos.
Ist die 55.000-€-Grenze netto oder brutto?
Brutto. Seit 2025 wird keine fiktive Steuer mehr herausgerechnet; maßgeblich ist die Summe der tatsächlich verrechneten Entgelte.
Was bedeutet unechte Steuerbefreiung?
Sie verrechnen keine Umsatzsteuer und führen keine ab, dürfen aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Das kann bei hohen Investitionen nachteilig sein.
Wann brauche ich eine UID-Nummer?
Für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Kleinunternehmer erhalten sie auf Antrag (Formular U15), sonst wird sie mit der Regelbesteuerung vergeben.