Blog · Grundlagen
Welcher USt-Satz gilt?
Nicht jeder Umsatz wird gleich besteuert. Dieser Wegweiser hilft, den richtigen Satz zu finden – und zeigt die Fälle, in denen es knifflig wird.
Die Sätze auf einen Blick
| Satz | Typische Beispiele |
|---|---|
| 20 % | Normalsatz – die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 13 % | Tiere, Pflanzen, Kultur, Ab-Hof-Wein, Schwimmbäder |
| 10 % | Lebensmittel, Bücher, Miete, Beherbergung, Medikamente |
| 4,9 % | ausgewählte Grundnahrungsmittel (seit 1.7.2026, Anlage 3 UStG) |
Die Grundregel
Es gilt der Normalsatz von 20 %, sofern das Umsatzsteuergesetz die Ware oder Leistung nicht ausdrücklich einem ermäßigten Satz zuordnet. Die ermäßigten Sätze sind also die Ausnahme und im Gesetz einzeln aufgezählt.
Häufige Grenzfälle
- Hotel: Übernachtung 10 %, nicht 13 %.
- Grundnahrung: gelistete Waren 4,9 %, übrige Lebensmittel 10 %.
- Getränke: alkoholische Getränke 20 %, auch in der Gastronomie.
Im Zweifel
Lässt sich eine Position nicht eindeutig zuordnen, hilft ein Blick in die Auflistung des Gesetzes oder die Rückfrage bei der Steuerberatung – gerade bei gemischten Leistungen. Steht der Satz fest, rechnen Sie Brutto und Netto am schnellsten mit dem USt-Rechner.